PHOTOVOLTAIK - STROM VON DER SONNE  

Eine attraktive Möglichkeit erneuerbare Energien zu nutzen, ist die Solarstromerzeugung mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Die Bandbreite reicht von Systemen mit geringen Leistungen zur Versorgung von Kleingeräten wie Taschenrechnern bis zu Kraftwerken im Megawattbereich. Für private Hausbesitzer wurde die Nutzung der Photovoltaik (PV) ab dem Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) im Jahre 2000 auch aus wirtschaftlichen Gründen interessant. Umweltfreundlich ist die Technik ohnehin.

Für den privaten Hausgebrauch unterscheidet man zwischen Insel-PV-Anlagen und netzgekoppelten PV-Anlagen.

PV-Inselanlagen sind für die elektrische Versorgung von Ferienhäusern, Berghütten und technischen Anlagen geeignet, für die ein Netzanschluss aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Diese Systeme bilden in Deutschland eher die Ausnahme.

Bei netzgekoppelten Anlagen wird der gesamte von den PV-Modulen erzeugte Gleichstrom unter Einsatz von Wechselrichtern in Wechselstrom gewandelt und anschließend über einen Stromzähler in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Betreiber (i.d.R. Hausbesitzer) der PV-Anlage erhält für diese Stromeinspeisung eine Vergütung, die deutlich höher ist als der Preis des normalen Haushaltsstroms Ihres Energieversorgers. Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz wird diese Vergütung über 20 Jahre zu festen Konditionen garantiert.
Herzstück jeder Photovoltaik-Anlage sind die Solarzellen aus denen die Module aufgebaut werden. Solarzellen bestehen hauptsächlich aus Silizium. Hierbei wird zwischen unterschiedlichen Herstellungstechniken unterschieden.
Egal welche Art von PV-Solarzellen genutzt wird: In ihnen wird die Solarstrahlung über einen physikalischen Effekt in Gleichstrom umgewandelt. Dabei ist zwar die direkte Solarstrahlung optimal, aber auch bei Bewölkung wird immer noch Strom erzeugt.
Der erzeugte Gleichstrom wird von einem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und ins öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeist.

Vergütung nach dem EEG.
Das EEG hat dafür gesorgt, dass die umweltfreundliche Photovoltaik auch wirtschaftlich interessant wurde. Für Photovoltaikanlagen bis zu einer Nennleistung von 30 kWp, die 2011 ans Netz gehen, beträgt die Einspeisevergütung z.Zt. 28,74 Cent pro kWh. Grundlage hierfür ist die Novelle des EEG – das „Gesetz für die Neuordnung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren (zuzüglich des Inbetriebnahmejahres) gewährt.

Dies gilt für PV-Anlagen auf oder an einem Gebäude bis 30 kWp installierte Leistung. Für andere Anlagengrößen, Freiflächenanlagen oder eine Inbetriebnahme nach 2009 ergeben sich geringere Vergütungshöhen.
Der Ertrag einer optimal ausgerichteten PV-Anlage übersteigt die Kosten für Investition, Finanzierung, Wartung und Versicherung deutlich.
Zudem eröffnet sich für Neuanlagen die Möglichkeit den Teil des erzeugten Photovoltaikstroms, der zeitgleich im Hausstromnetz verbraucht wird zu nutzen. Dieser Verbrauch wird durch einen speziellen Stromzähler gemessen und über ein gesondertes Abrechnungsverfahren, z. Zt. mit 12,36 Cent vergütet. Diese zeitgleiche Nutzung des PV-erzeugten Stromes betrifft jedoch im privatem Hausbereich nur einen Bruchteil des gesamten Jahresertrages der Photovoltaikanlage.

Wichtig: Dacheindeckung prüfen!!
Eine wichtige Rahmenbedingung zur Installation einer Aufdach-PV Anlage ist eine einwandfrei funktionierende Dacheindeckung über einen Zeitrahmen von 20 oder mehr Jahren. Nur wenn die Dacheindeckung ohne Sanierung oder aufwändige Reparaturarbeiten diesen Zeitraum übersteht, ist die Investition in eine PV Anlage wirtschaftlich. Auch die Statik der Dachkonstruktion ist daher im Vorfeld auf Tauglichkeit zu prüfen. Eine PV-Anlage belastet die Dachfläche mit einem Zusatzgewicht von bis zu 20,00 kg/m².
Die Montage von PV-Anlagen auf Asbestzementdächern ist nach der Gefahrstoffverordnung untersagt. Die zuständige Arbeitsschutzbehörde kann im Einzelfall von diesem Verbot einer autorisierten Fachfirma auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Da es sich bei Photovoltaikanlagen um langlebige Güter handelt, wird deren Installierung auf mittelfristig zu sanierenden Dächern im Regelfall nicht genehmigt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

 

Wohnhaus Gelnhausen, Dacheindeckung mit Tonziegel E58 max rot engobiert

SOLARTECHNIK

Es wir Zeit, neue Wege zu gehen

Die heutigen Formen der Energiegewinnung werden sich in absehbarer Zeit grundlegend ändern. Die Vorräte von Erdöl und Erdgas werden immer weniger. Globale Klimaveränderungen als Folge des hohen Ausstoßes an Kohlendioxid aus der Verbrennung fossiler Energieträger erfordern ein Umdenken.
Die Sonne ist eine der effektivsten und gleichzeitig umweltschonendsten alternativen Energiequellen. Ihr Energieangebot ist nahezu kostenlos, dauerhaft sicher und kann völlig ohne Abgase oder stoffliche Rückstände genutzt werden.
Dank moderner Solartechnik lässt sich heute eine wirtschaftlich lohnende Energieausbeute erzielen. Solarsysteme gehören zu den modernsten Heizungssystemen und erzielen hohe Wirkungsgrade. Neben der Wertsteigerung für das Haus machen Sie jeden Haushalt ein Stück weit unabhängiger von Rohstoffpreisen.
Die Energiegewinnung durch eine Solaranlage bringen dem Betreiber aber auch wirtschaftliche Vorteile: Denn Bund, Länder und teilweise auch die Kommunen bieten Fördermittel für den Betrieb solarthermischer Anlagen an.
Mit den neuen Velux–Solar-Kollektoren lohnt sich die Nutzung der Solarenergie, sowohl für die Brauchwassernutzung als auch für die Heizungsunterstützung. Sie können mit allen handelsüblichen Heizungssystemen verbunden werden. Die Velux–Solar-Kollektoren integrieren sich mit ihrer dezenten Optik harmonisch in das Dach (Indach-Montage).
Durch die Übereinstimmung im Design und die Auswahl verschiedener Größen lassen sich die Kollektoren ideal mit Velux-Dachwohnfenstern kombinieren.

Wichtig: Dacheindeckung prüfen!!
Bei der Installation einer Aufdach-Solar-Anlage ist eine einwandfrei funktionierende Dacheindeckung erforderlich. Nur wenn mittelfristig keine Sanierung oder aufwändige Reparaturarbeiten an der Dachfläche nötig werden, ist die Investition in eine Solar-Anlage wirtschaftlich.
Die Montage von Solar-Anlagen auf Asbestzementdächern ist nach der Gefahrstoffverordnung untersagt.

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