Eine
attraktive Möglichkeit erneuerbare Energien zu nutzen,
ist die Solarstromerzeugung mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).
Die Bandbreite reicht von Systemen mit geringen Leistungen zur
Versorgung von Kleingeräten wie Taschenrechnern bis zu Kraftwerken
im Megawattbereich. Für private Hausbesitzer wurde die Nutzung der Photovoltaik
(PV) ab dem Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)
im Jahre 2000 auch aus wirtschaftlichen Gründen interessant.
Umweltfreundlich ist die Technik ohnehin.
Für den privaten Hausgebrauch unterscheidet man zwischen Insel-PV-Anlagen
und netzgekoppelten PV-Anlagen.
PV-Inselanlagen sind für die elektrische Versorgung von Ferienhäusern,
Berghütten und technischen Anlagen geeignet, für die ein
Netzanschluss aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen
nicht möglich ist. Diese Systeme bilden in Deutschland eher
die Ausnahme.
Bei netzgekoppelten
Anlagen wird der gesamte von den PV-Modulen
erzeugte Gleichstrom unter Einsatz von Wechselrichtern in Wechselstrom
gewandelt und anschließend über einen Stromzähler
in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Betreiber (i.d.R.
Hausbesitzer) der PV-Anlage erhält für diese Stromeinspeisung
eine Vergütung, die deutlich höher ist als der Preis des
normalen Haushaltsstroms Ihres Energieversorgers. Nach dem Erneuerbare
Energien Gesetz wird diese Vergütung über 20 Jahre zu
festen Konditionen garantiert.
Herzstück jeder Photovoltaik-Anlage sind die Solarzellen aus
denen die Module aufgebaut werden. Solarzellen bestehen hauptsächlich
aus Silizium. Hierbei wird zwischen unterschiedlichen Herstellungstechniken
unterschieden.
Egal welche Art von PV-Solarzellen genutzt wird: In ihnen wird
die Solarstrahlung über einen physikalischen Effekt in Gleichstrom
umgewandelt. Dabei ist zwar die direkte Solarstrahlung optimal, aber
auch bei Bewölkung wird immer noch Strom erzeugt.
Der erzeugte Gleichstrom wird von einem Wechselrichter in Wechselstrom
umgewandelt und ins öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeist.
Vergütung
nach dem EEG.
Das EEG hat dafür gesorgt, dass die umweltfreundliche Photovoltaik
auch wirtschaftlich interessant wurde. Für Photovoltaikanlagen
bis zu einer Nennleistung von 30 kWp, die 2011 ans Netz gehen, beträgt
die Einspeisevergütung z.Zt. 28,74 Cent pro kWh. Grundlage hierfür
ist die Novelle des EEG – das „Gesetz für die Neuordnung
des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“. Die
Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren (zuzüglich
des Inbetriebnahmejahres) gewährt.
Dies gilt für PV-Anlagen auf oder an einem Gebäude bis
30 kWp installierte Leistung. Für andere Anlagengrößen,
Freiflächenanlagen oder eine Inbetriebnahme nach 2009 ergeben
sich geringere Vergütungshöhen.
Der Ertrag einer optimal ausgerichteten PV-Anlage übersteigt
die Kosten für Investition, Finanzierung, Wartung und Versicherung
deutlich.
Zudem eröffnet sich für Neuanlagen die Möglichkeit
den Teil des erzeugten Photovoltaikstroms, der zeitgleich im Hausstromnetz
verbraucht wird zu nutzen. Dieser Verbrauch wird durch einen speziellen
Stromzähler gemessen und über ein gesondertes Abrechnungsverfahren,
z. Zt. mit 12,36 Cent vergütet. Diese zeitgleiche Nutzung des PV-erzeugten Stromes
betrifft jedoch im privatem Hausbereich nur einen Bruchteil des
gesamten Jahresertrages der Photovoltaikanlage.
Wichtig:
Dacheindeckung prüfen!!
Eine wichtige Rahmenbedingung zur Installation einer Aufdach-PV
Anlage ist eine einwandfrei funktionierende Dacheindeckung über einen
Zeitrahmen von 20 oder mehr Jahren. Nur wenn die Dacheindeckung
ohne Sanierung oder aufwändige Reparaturarbeiten diesen Zeitraum übersteht,
ist die Investition in eine PV Anlage wirtschaftlich. Auch die
Statik der Dachkonstruktion ist daher im Vorfeld auf Tauglichkeit
zu prüfen. Eine PV-Anlage belastet die Dachfläche mit
einem Zusatzgewicht von bis zu 20,00 kg/m².
Die Montage von PV-Anlagen auf Asbestzementdächern ist nach
der Gefahrstoffverordnung untersagt. Die zuständige Arbeitsschutzbehörde
kann im Einzelfall von diesem Verbot einer autorisierten Fachfirma
auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Da es
sich bei Photovoltaikanlagen um langlebige Güter handelt, wird
deren Installierung auf mittelfristig zu sanierenden Dächern
im Regelfall nicht genehmigt.